Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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ụn|ter|be|wer|ten :zu gering bewerten:
er unterbewertet die emotionale Seite des Problems;
stets bemüht, die besonderen Umstände des Falles weder über- noch unterzubewerten (Spiegel 6, 1991, 74).
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