Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unschuldig
ụn|schul|dig [mittelhochdeutsch unschuldic, althochdeutsch unsculdic]:1. nicht ↑ "schuldig" (1), (an etwas) nicht schuld seiend:
ich bin unschuldig;
er ist an dem Unfall nicht ganz unschuldig;
unschuldig im Gefängnis sitzen;
unschuldig (Rechtssprache früher; als nicht schuldiger Teil) geschieden sein;
Unschuldig verunglückte Autofahrer können auf Kosten der Versicherung der Schuldigen einen Mietwagen fahren (ADAC-Motorwelt 10, 1979, 97).
2. a) sittlich rein, gut, keiner bösen Tat, keines bösen Gedankens fähig; unverdorben:
unschuldig wie ein neugeborenes Kind;
Er sah wieder das Mädchen an. Es war hübsch und wirkte unschuldig (Danella, Hotel 15);
b) ein unschuldiges (2 a) Wesen erkennen lassend:
ein unschuldiges Gesicht;
jemanden unschuldig ansehen.
3. nichts Schlechtes, Böses, Verwerfliches darstellend; harmlos:
ein unschuldiges Vergnügen;
er hat doch nur ganz unschuldig (ohne böse, feindliche Absicht, ohne Hintergedanken) gefragt;
kein Fremder komme ja mit unschuldigen Absichten (Fest, Im Gegenlicht 248).
4. unberührt, ↑ "jungfräulich" (1).
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