Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unkündbar
ụn|künd|bar [auch: '…kʏnt…] :a) nicht ↑ "kündbar" (a):
ein unkündbares Darlehen;
eine unkündbare Stellung;
ein unkündbarer Vertrag;
b) nicht ↑ "kündbar" (b):
die soziale Privilegierung der … unkündbaren Beamten (Spiegel 44, 1983, 23);
Jeder will nur nach oben, einen Posten ergattern, unkündbar sein (Fels, Sünden 106).
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