Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ungeschmälert
ụn|ge|schmä|lert [auch: …'ʃmɛ:…] (gehoben):in vollem Umfang; uneingeschränkt:
mein ungeschmälerter Dank gilt allen Helferinnen und Helfern;
Die evangelische Kirche in Deutschland betonte, dass auch ein unheilbar Kranker, der für andere nur noch eine Belastung ist, das ungeschmälerte Recht auf Leben habe (Woche 7. 3. 97, 30);
ebenso verblieben ihm seine Bezüge in ungeschmälerter Höhe (NJW 19, 1984, 1095);
Rasches Handeln ist geboten, wenn die Chance der Errichtung eines schweizerischen Satellitenrundfunks möglichst ungeschmälert gewahrt bleiben soll (NZZ 14. 4. 85, 21).
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