Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ungerügt
K ụn|ge|rügt [zu ↑ "rügen" in der alten Bedeutung »anklagen«]:ohne Anzeige bei Gericht, ohne gerichtliche Verfolgung:
Drum fiel das Urteil so scheel aus. Du Hund! – Das müsst Ihr nicht ungerügt lassen (Goethe, Götz II).
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