Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
ungenehmigt
ụn|ge|neh|migt :nicht genehmigt, erlaubt; ohne Genehmigung seiend:
Sie würden die ungenehmigte Demo machen (Drewitz, Eingeschlossen 208);
Beihilfe zum Betrieb eines ungenehmigten Senders (NJW 19, 1984, VI);
ein PKW, mit dem ungenehmigt Personen gegen Bezahlung befördert wurden (Freie Presse 26. 11. 87, 3).
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