Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unerlaubt
ụn|er|laubt :ohne Erlaubnis [erfolgend, getan werdend o. Ä.]; verboten; [rechtlich] nicht erlaubt:
eine unerlaubte Handlung;
das unerlaubte Betreten des Gebäudes;
unerlaubter Waffenbesitz ist strafbar;
er ist dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben;
Er wurde wegen Passdiebstahls und unerlaubten Grenzübertritts angeklagt (Bieler, Mädchenkrieg 391);
… dem Neffen … sei wegen unerlaubter Nebeneinkünfte gekündigt worden (Hamburger Abendblatt 21. 5. 85, 3);
In der Nähe klebte ein Trupp Braunhemden … unerlaubt Plakate (G. Vesper, Laterna 18).
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