Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Unbilligkeit
Ụn|bil|lig|keit, die; -, -en (Rechtssprache, sonst veraltend):1. Eigenschaft, ↑ "unbillig" (a) zu sein.
2. etwas, was ↑ "unbillig" (a) ist:
soweit … die Leistung … zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist (Straßenverkehrsrecht, PflversG 250).
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