Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbeugsam
ụn|beug|sam [auch: …'bɔ̮yk…] :sich keinem fremden Willen beugend; sich nicht durch jemanden in seiner Haltung beeinflussen lassend:
ein unbeugsamer Verfechter dieser Idee;
sie war eine Frau von unbeugsamem Rechtssinn;
unbeugsam an etwas festhalten;
An beiden Beinen gelähmt …, aber geistig von unbeugsamer Entschlossenheit … (St. Zweig, Fouché 38);
Inzwischen waren mit unbeugsamer Zähigkeit die Zeichen der portugiesischen Hoheit … aufgepflanzt worden (Schneider, Leiden 15).
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