Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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unbestritten
ụn|be|strit|ten [auch: …'ʃtrɪ…]:a) nicht von jemandem ↑ {{link}}bestritten{{/link}} (1 a):
eine unbestrittene Tatsache;
unbestritten ist, dass …;
er ist unbestritten einer unserer fähigsten Leute;
ein unbestritten hochgiftiger Stoff;
… so ist doch der Einfluss des Waldes auf das Festhalten … der Niederschläge unbestritten (Mantel, Wald 33);
b) jemandem von niemandem streitig gemacht:
unbestrittene Rechte;
… indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer … beschnitten werden (Bundestag 189, 1968, 10266);
c) nicht umstritten:
im Wohlfahrtsausschuss ist er unbestrittener (unangefochtener) Herr (Sieburg, Robespierre 17);
… ist das neue Schulgesetz in der öffentlichen Diskussion nicht unbestritten (NZZ 29. 4. 83, 24).
ụn|be|strit|ten [auch: …'ʃtrɪ…]
eine unbestrittene Tatsache;
unbestritten ist, dass …;
er ist unbestritten einer unserer fähigsten Leute;
ein unbestritten hochgiftiger Stoff;
… so ist doch der Einfluss des Waldes auf das Festhalten … der Niederschläge unbestritten (Mantel, Wald 33);
b) jemandem von niemandem streitig gemacht:
unbestrittene Rechte;
… indem die unbestrittenen Ansprüche der Kriegsopfer … beschnitten werden (Bundestag 189, 1968, 10266);
c) nicht umstritten:
im Wohlfahrtsausschuss ist er unbestrittener (unangefochtener) Herr (Sieburg, Robespierre 17);
… ist das neue Schulgesetz in der öffentlichen Diskussion nicht unbestritten (NZZ 29. 4. 83, 24).