Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbescholten
ụn|be|schol|ten [mittelhochdeutsch unbescholten, eigentlich negiertes adjektivisches 2. Partizip zu: beschelten, althochdeutsch bisceltan = schmähend herabsetzen]:aufgrund eines einwandfreien Lebenswandels frei von öffentlichem, herabsetzendem Tadel; ↑ "integer" (1):
es waren alles gut beleumdete und unbescholtene Leute;
der bisher unbescholtene Angeklagte;
ein unbescholtenes (veraltet; ↑ {{link}}unberührtes{{/link}} (1 c) und daher einen moralisch einwandfreien Ruf genießendes) Mädchen;
Ich bin friedliebend und unbescholten (Handke, Kaspar 68).
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