Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbenommen
un|be|nọm|men [auch: 'ʊn…] [mittelhochdeutsch unbenommen = nicht versagt; zugestanden]:in der Verbindung jemandem unbenommen sein/bleiben (jemandem trotz, angesichts bestimmter Umstände freistehen; zu ↑ "benehmen" [2]: dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen; es ist Ihnen unbenommen, Widerspruch einzulegen; »Den Fall bearbeite ich, nicht Sie!« – »Bleibt Ihnen unbenommen« [Zwerenz, Quadriga 152]).
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