Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbelegt
ụn|be|legt :1. nicht belegt, keinen Belag aufweisend:
ein unbelegtes Brötchen.
2. durch keinerlei Beleg untermauert, nicht nachgewiesen:
unbelegte Behauptungen, Vorwürfe, Zitate.
3. nicht genutzt, frei:
unbelegte Hotelzimmer, Betten, Plätze;
unbelegter Speicherplatz;
Auf den 26 Münchner Friedhöfen bleiben immer mehr Grabstellen unbelegt (SZ 21. 6. 2008, 54).
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