Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbefugt
ụn|be|fugt :a) nicht zu etwas befugt:
unbefugte Personen;
Zutritt für Unbefugte verboten;
… wo keine unbefugte Hand zerstörte, kein Dieb verborgene Schätze suchte … (Ceram, Götter 36);
Aber wer ließe sich gerne von Unbefugten dreinreden! (Musil, Mann 33);
b) ohne Befugnis erfolgend, herbeigeführt:
unbefugter Waffenbesitz;
unbefugt einen Raum betreten.
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