Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unbefangen
ụn|be|fan|gen :1. nicht 2"befangen" (1), sondern frei und ungehemmt:
ein unbefangenes Kind;
unbefangen erscheinen, wirken;
unbefangen lachen;
Nur zu der Künstlerin Fröhlich fand er kein unbefangenes Verhältnis (H. Mann, Unrat 39);
Ironischerweise ist das Ziel der kritischen Anstrengung das unbefangenste Sich-gehen-Lassen (Sloterdijk, Kritik 27);
Lutz bemühte sich um ein unbefangenes, gelangweiltes Gesicht (Loest, Pistole 98);
Er … ist schon wieder einmal gerührt: Über sie, über so viel unbefangene Naivität (Heim, Traumschiff 177);
er hob gelassen die Hand und sprach … das Ungeheure fast unbefangen aus (Langgässer, Siegel 145).
2. nicht in etwas befangen; unvoreingenommen:
unbefangene Leserinnen und Leser;
ein unbefangener (Rechtssprache; unparteiischer) Zeuge;
einem Menschen unbefangen gegenübertreten;
Zum ersten Mal ist er in der Lage, einem Menschen unbefangen zu begegnen und nicht seine Erwartungen in ihn zu projizieren (Chotjewitz, Friede 184).
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