Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
unabdingbar
un|ab|dịng|bar [auch: 'ʊn…] :a) als Voraussetzung, Anspruch unerlässlich:
unabdingbare Rechte, Forderungen, Voraussetzungen;
Die Flughafengesellschaft hält den Neubau im Erdinger Moos … für unabdingbar (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 11);
Unabdingbar aber braucht es (= das Neugeborene) mehr: Geborgenheit …. (NZZ 25. 12. 83, 1);
b) (Rechtssprache) nicht abdingbar:
unabdingbare Vertragsteile.
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