Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
umwidmen
ụm|wid|men (Amtssprache):einer anderen [öffentlichen] Nutzung, Bestimmung zuführen:
eine Fläche in Bauland, Gewerbegebiet umwidmen;
Haushaltsmittel umwidmen;
Für die Professur wurde keine neue Stelle geschaffen, sondern eine vorhandene umgewidmet (MM 16. 5. 80, 44).
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