Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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1ụm|schrei|ben :1. (Geschriebenes) umarbeiten:
einen Aufsatz, ein Drehbuch, eine Komposition umschreiben;
Ü die Bemühungen …, vorhandene Programme und Algorithmen … umzuschreiben (EDV; abzuändern; SZ 19. 10. 87, Beilage).
2. ([Aus]geschriebenes) schriftlich ändern:
eine Rechnung umschreiben;
Sie können das Datum Ihrer Flugkarte umschreiben lassen (Kessel [Übers.], Patricia 57).
3. ↑ "transkribieren" (1):
chinesische Schriftzeichen in lateinische Schrift umschreiben.
4. durch Änderung einer schriftlichen Eintragung übertragen; woanders eintragen:
Vermögen, Grundbesitz [auf jemanden, auf jemandes Namen] umschreiben lassen;
einen Betrag auf ein anderes Konto umschreiben.
2um|schrei|ben :
1. um-, abgrenzend beschreiben, festlegen, bestimmen:
jemandes Aufgaben [genau, kurz] umschreiben;
… bedarf die Verwaltung einer … in einem Gesetz umschriebenen Ermächtigung, um Verordnungen erlassen zu können (Fraenkel, Staat 116).
2. a) anders, mit anderen, besonders mit mehr als den direkten Worten [verhüllend] ausdrücken oder beschreiben:
etwas gleichnishaft umschreiben;
man kann es nicht übersetzen, man muss es umschreiben;
eine Sache, einen Sachverhalt, eine Situation [schamhaft] umschreiben;
Er hat den kleinen Langenscheidt nicht zur Hand;
Lynn umschreibt, was diese Vokabel heißt (Frisch, Montauk 59);
b) (Sprachwissenschaft) (eine einfache Wortform) durch einen bedeutungsgleichen komplexeren Ausdruck ersetzen:
bei den defektiven Verben muss man die fehlenden Formen umschreiben;
die Süddeutschen umschreiben (bilden) das Perfekt von »stehen« mit [dem Hilfsverb] »sein«;
im Englischen wird das Verb in verneinten Sätzen meist mit »to do« umschrieben.
3. (besonders Geometrie) rund um etwas zeichnen, beschreiben:
ein Dreieck mit einem Kreis umschreiben.
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