Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Umkehrschluss
Ụm|kehr|schluss, der (Rechtssprache):(bei der Gesetzesauslegung) Schlussfolgerung, die darin besteht, dass ein Rechtssatz, der einen bestimmten abgegrenzten Tatbestand regelt, für die nicht genannten Fälle nicht anwendbar ist:
daraus folgt im Umkehrschluss, dass …;
Wird aber von der Zwangswirkung oder Nötigung allein auf das Vorliegen von Gewalt geschlossen, so bedeutet dies einen unzulässigen Umkehrschluss (Spiegel 13, 1985, 182);
Ü »Derzeit« sei nichts aktuell. Womit der Umkehrschluss zulässig ist: Die Regierungsumbildung steht bevor. Und zwar unmittelbar! (Basta 6, 1984, 4).
Ụm|kehr|schluss, der (Rechtssprache):(bei der Gesetzesauslegung) Schlussfolgerung, die darin besteht, dass ein Rechtssatz, der einen bestimmten abgegrenzten Tatbestand regelt, für die nicht genannten Fälle nicht anwendbar ist:
daraus folgt im Umkehrschluss, dass …;
Wird aber von der Zwangswirkung oder Nötigung allein auf das Vorliegen von Gewalt geschlossen, so bedeutet dies einen unzulässigen Umkehrschluss (Spiegel 13, 1985, 182);
Ü »Derzeit« sei nichts aktuell. Womit der Umkehrschluss zulässig ist: Die Regierungsumbildung steht bevor. Und zwar unmittelbar! (Basta 6, 1984, 4).