Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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überweisen
über|wei|sen [mittelniederdeutsch overwīsen = (Geld) überweisen]:1. (einen Geldbetrag) zulasten eines Kontos einem bestimmten anderen Konto gutschreiben lassen:
die Miete [per Dauerauftrag] überweisen;
das Stipendium bekommt er auf sein Girokonto überwiesen;
die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet);
Bitte überweisen Sie Geldspenden auf das Postscheckkonto »Hilfe für die bedrohte Tierwelt« (Grzimek, Serengeti 344).
2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem Überweisungsschein zu einem anderen Arzt schicken:
sie wurde [vom Hausarzt] zu einem/an einen Facharzt überwiesen.
3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen:
eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde überweisen;
… lässt er die Liste zusammenstreichen, bis nur vier Dutzend Namen übrig bleiben, und überweist Fouché das peinliche Geschäft, diese Todes- und Verbannungsurteile zu unterfertigen (St. Zweig, Fouché 212).
4. a) (österreichisch selten, sonst veraltet) ↑ 1"überführen" (1):
Wer in dieser Schreckenswoche des Trinkens überwiesen wurde, wurde … auf einen Esel gesetzt und mit Schlägen umhergetrieben (Jacob, Kaffee 32);
K … dass es mir nicht schwer werden kann, euch jeder Lüge, die ihr waget, zu überweisen. (Hauff, Jud Süß 404);
b) belehren; überzeugen:
… dass ihr euch niemals mit ihnen gezankt noch euch Mühe gegeben habt, sie eines Bessern zu überweisen. (Goethe, Brief des Pastors).
über|wei|sen
die Miete [per Dauerauftrag] überweisen;
das Stipendium bekommt er auf sein Girokonto überwiesen;
die Bank hat das Geld überwiesen (hat den Überweisungsauftrag bearbeitet);
Bitte überweisen Sie Geldspenden auf das Postscheckkonto »Hilfe für die bedrohte Tierwelt« (Grzimek, Serengeti 344).
2. einen Patienten zur weiteren Behandlung mit einem Überweisungsschein zu einem anderen Arzt schicken:
sie wurde [vom Hausarzt] zu einem/an einen Facharzt überwiesen.
3. zur Erledigung, Bearbeitung o. Ä. zuweisen:
eine Akte einer anderen/an eine andere Behörde überweisen;
… lässt er die Liste zusammenstreichen, bis nur vier Dutzend Namen übrig bleiben, und überweist Fouché das peinliche Geschäft, diese Todes- und Verbannungsurteile zu unterfertigen (St. Zweig, Fouché 212).
4. a) (österreichisch selten, sonst veraltet) ↑ 1"überführen" (1):
Wer in dieser Schreckenswoche des Trinkens überwiesen wurde, wurde … auf einen Esel gesetzt und mit Schlägen umhergetrieben (Jacob, Kaffee 32);
K … dass es mir nicht schwer werden kann, euch jeder Lüge, die ihr waget, zu überweisen. (Hauff, Jud Süß 404);
b) belehren; überzeugen:
… dass ihr euch niemals mit ihnen gezankt noch euch Mühe gegeben habt, sie eines Bessern zu überweisen. (Goethe, Brief des Pastors).