Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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überspringen
1über|sprin|gen:1. sich schnell, wie mit einem Sprung an eine andere Stelle bewegen:
der [elektrische] Funke ist übergesprungen;
Ü ihre Fröhlichkeit sprang auf alle über;
da die Tollwut jederzeit aus Nachbarkreisen wieder nach Mainz-Bingen überspringen kann (Allgemeine Zeitung 4. 6. 85, 15).
2. schnell, unvermittelt zu etwas anderem übergehen:
der Redner sprang auf ein anderes Thema über;
… ehe es (= das Gespräch) auf das Thema des Monats … übersprang (Bieler, Mädchenkrieg 275).
2über|sprịn|gen [mittelhochdeutsch überspringen, althochdeutsch ubarspringan]:
1. mit einem Sprung überwinden:
einen Graben, einen Zaun, ein Hindernis überspringen;
sie hat im Hochsprung 1,80 m übersprungen;
Ü Was sich die beiden großen Rathausparteien SPD und CSU … leisten, überspringt nun doch die Grenze des Erträglichen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 46).
2. (einen Teil von etwas) auslassen:
ein Kapitel, einige Seiten, den Sportteil überspringen;
eine Klasse überspringen (wegen außergewöhnlicher schulischer Leistungen in die übernächste Klasse versetzt werden);
die Germanen hätten, indem sie »gleich« zum Feudalismus gelangten, »die Sklaverei übersprungen« (Bahro, Alternative 73);
Wahrscheinlich überspringen solche Erbanlagen manchmal ein paar Generationen (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, V).
1über|sprin|gen
der [elektrische] Funke ist übergesprungen;
Ü ihre Fröhlichkeit sprang auf alle über;
da die Tollwut jederzeit aus Nachbarkreisen wieder nach Mainz-Bingen überspringen kann (Allgemeine Zeitung 4. 6. 85, 15).
2. schnell, unvermittelt zu etwas anderem übergehen:
der Redner sprang auf ein anderes Thema über;
… ehe es (= das Gespräch) auf das Thema des Monats … übersprang (Bieler, Mädchenkrieg 275).
2über|sprịn|gen
1. mit einem Sprung überwinden:
einen Graben, einen Zaun, ein Hindernis überspringen;
sie hat im Hochsprung 1,80 m übersprungen;
Ü Was sich die beiden großen Rathausparteien SPD und CSU … leisten, überspringt nun doch die Grenze des Erträglichen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, 46).
2. (einen Teil von etwas) auslassen:
ein Kapitel, einige Seiten, den Sportteil überspringen;
eine Klasse überspringen (wegen außergewöhnlicher schulischer Leistungen in die übernächste Klasse versetzt werden);
die Germanen hätten, indem sie »gleich« zum Feudalismus gelangten, »die Sklaverei übersprungen« (Bahro, Alternative 73);
Wahrscheinlich überspringen solche Erbanlagen manchmal ein paar Generationen (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, V).