Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
überordnen
über|ord|nen :1. einer Sache den Vorrang geben und etwas anderes dagegen zurückstellen:
den Beruf der Familie überordnen.
2. a) jemanden als Weisungsbefugten, eine weisungsbefugte Institution o. Ä. über jemanden, etwas stellen:
jemanden jemandem überordnen;
er ist ihm als Verkaufsleiter übergeordnet;
sich an eine übergeordnete Instanz wenden;
b) etwas in ein allgemeines System als umfassendere Größe, Kategorie einordnen:
in der biologischen Systematik ist die Familie der Gattung übergeordnet;
übergeordnete Begriffe.
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