Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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1über|neh|men :1. (umgangssprachlich) sich über die Schulter[n] hängen:
sie hat die Tasche übergenommen;
Ravic nahm seinen Bademantel über (Remarque, Triomphe 443).
2. (Seemannssprache)
a) (Wasser) infolge hohen Seegangs an Deck bekommen:
das Schiff nahm haushohe Seen über;
b) (seltener) an Bord nehmen, 2"übernehmen" (2 b):
Wir nahmen eine Spendenfracht über (Lenz, Spielverderber 170).
2über|neh|men :
1. a) etwas, was jemandem übergeben wird, entgegennehmen:
das Staffelholz übernehmen;
eine Warensendung übernehmen;
b) als Nachfolger in Besitz, Verwaltung nehmen, weiterführen:
er hat die Praxis, das Geschäft [seines Vaters] übernommen;
er übernahm den Hof in eigene Bewirtschaftung;
die Küche haben wir vom Vormieter übernommen;
der Konzern hatte mehrfach versucht, seinen Konkurrenten feindlich zu übernehmen (ihn gegen dessen Willen, durch Kauf der Aktienmehrheit o. Ä., in seinen Besitz zu bringen);
Das Mädchen, das er geheiratet hat, hat ein kleines Anwesen von ihren Eltern übernommen (Wimschneider, Herbstmilch 142);
Als Mechelke Pleite machte und Gellert die Konkursmasse übernahm (Bieler, Bonifaz 152);
c) etwas, was jemandem angetragen, übertragen wird, annehmen und sich bereit erklären, die damit verbundenen Aufgaben zu erfüllen:
eine Aufgabe [freiwillig, nur ungern, notgedrungen] übernehmen;
der Kopilot übernahm das Steuer;
ein Amt, einen Auftrag, die Aufsicht [über etwas], den Vorsitz, die Führung, die Leitung, das Kommando, den Oberbefehl, eine Patenschaft, eine Vormundschaft, eine Vertretung, die Verteidigung des Angeklagten, die Titelrolle übernehmen;
das Innenministerium übernehmen (Innenminister werden);
Regierungsverantwortung übernehmen (sich an der Regierung beteiligen);
er übernahm die Kosten für ihren Aufenthalt (kam dafür auf);
ich übernehme es, die Eintrittskarten zu besorgen;
die, keine Haftung für etwas übernehmen (für etwas [nicht] haften);
die, keine Garantie, Gewähr für etwas übernehmen (etwas [nicht] garantieren, gewährleisten);
die Bürgschaft für etwas, jemanden übernehmen (für etwas, jemanden bürgen);
die Verantwortung für etwas übernehmen (etwas verantworten);
die Verpflichtung zu etwas übernehmen (sich zu etwas verpflichten);
Meine Frau übernahm das Geschirrwaschen (Frisch, Stiller 488);
Die EBS-Verbrennungsanlage sollte dann den Abfall aus Wien … und Kärnten übernehmen. (Salzburger Nachr. 17. 2. 86, 2);
der Boss hat den Schaden übernommen (hat sich bereit erklärt, dafür aufzukommen; Frisch, Montauk, 132).
2. a) von einer anderen Stelle zu sich nehmen und bei sich [in einer bestimmten Funktion] eingliedern, einstellen; als neues Mitglied aufnehmen:
die Mutterfirma übernahm die Angestellten der aufgelösten Tochterfirma;
Deshalb wird er nur als angestellter Lehrer … in den Schuldienst übernommen (NJW 19, 1984, 1130);
b) (Seemannssprache) an Bord nehmen:
Passagiere, eine Ladung, Proviant übernehmen;
noch in der gleichen Nacht übernahmen einige Boote Kohlen (Ott, Haie 124).
3. etwas von jemand anderem verwenden:
Gedanken, Ideen, Methoden [von jemandem] übernehmen;
eine Textstelle wörtlich übernehmen;
das deutsche Fernsehen hat diese Sendung vom britischen Fernsehen übernommen;
Ich übernahm die Regeln …, ohne viel über sie nachzudenken (Stern, Mann 86);
Korrigieren Sie eine übernommene Meinung (Augsburger Allgemeine 10./11. 6. 78, 43);
Zahlreiche andere Anatomen und Histologen haben diese Betrachtungsweise übernommen (Medizin II, 26);
In Deutschland wird die Gotik allmählich von Frankreich übernommen (Bild. Kunst III, 22).
4. <übernehmen + sich> sich zu viel zumuten; sich überanstrengen:
sie hat sich beim Umzug, bei der Klettertour, beim Arbeiten übernommen;
übernimm dich nur nicht!;
er hat sich mit dem Hausbau finanziell übernommen (seine Mittel überzogen);
in Ratingen bei Düsseldorf hat sich der Clubvorstand mit seiner Edelanlage übernommen; jedes Mitglied musste mehrere Tausend Mark nachschießen (Woche 28. 3. 97, 39).
5. a) (österreichisch umgangssprachlich) übertölpeln;
b) (veraltend) ↑ "übermannen" (1).
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