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Übermaßverbot
Über|maß|ver|bot, das (Rechtssprache):Verbot für die öffentliche Verwaltung, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks nicht unbedingt erforderlich sind und zu dem angestrebten Ergebnis in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.
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