Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
überliefern
über|lie|fern :1. (Informationen, Ideen, Erfahrungen, Bräuche, religiöse Inhalte o. Ä.) einer späteren Generation weitergeben:
überlieferte Bräuche, Sitten, Regeln;
etwas ist mündlich, schriftlich überliefert;
der Name des Künstlers ist nicht überliefert;
Poseidonius' Hypothese aber, die der Geograph Strabon überlieferte … (Stern, Mann 43);
Er meint …, dass die Figur Peeperkorns der Nachwelt von der Persönlichkeit Hauptmanns … mehr überliefern werde als noch so viele kritische Monographien (Reich-Ranicki, Th. Mann 67);
Die folgenden Ereignisse sind unklar oder lückenhaft überliefert (Thieß, Reich 109);
Von Cäsar ist uns die Äußerung überliefert, dass er lieber in irgendeinem Dorf der Erste als in Rom der Zweite sein wollte (Bamm, Weltlaterne 171).
2. (gehoben veraltend) in jemandes Gewalt übergeben, ausliefern:
jemanden der Justiz, der Gerechtigkeit, dem Gericht, dem Feind überliefern;
Ü ihrem dreijährigen Sohn habe jene Dame … ein Bonbon geschenkt, das sie … aber … später der Mülltonne überliefert (in die Mülltonne geworfen) habe (SZ 22. 10. 85, 13);
K Korinna, von ein paar grimmigen schwedischen Pikenieren begleitet, welche sie dem Pagen, der im Vorzimmer … saß, überlieferten (C. F. Meyer, Page 151).
3. aushändigen, übergeben:
und ging mit dem Pferdehändler nach dem Stalle, um ihm das Pferd zu überliefern. (Immermann, Münchhausen 164).
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