Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
überlassen
1über|las|sen (landschaftlich):übrig lassen:
Das Unterrichtsministerium lässt ihr doch kaum noch andere Aufgaben über … (Musil, Mann 1248).
2über|lạs|sen :
1. auf etwas, den Gebrauch, Nutzen von etwas zugunsten einer anderen Person [vorübergehend] verzichten, es ihr zur Verfügung stellen:
jemandem etwas bereitwillig, nur ungern, leihweise, zur Erinnerung überlassen;
er überließ ihnen während seines Urlaubs seine Wohnung;
er hat mir sein Auto billig, für tausend Euro überlassen (verkauft);
Darum hatte sie mir das Schlüsselbund so kampflos überlassen (Fallada, Herr 215);
Er musste … ihm die Stadt gleichsam als Pfand überlassen. (Thieß, Reich 359);
der Kurzwarenreisende, der bereitwilligst seinen Fensterplatz der Schwangeren überließ (L. Frank, Wagen 15);
Eines davon (= von den Zimmern) hatte sie mir für ein mäßiges Monatsentgelt überlassen (vermietet; Th. Mann, Krull 264).
2. in jemandes Obhut geben:
sie überlässt die Kinder der Fürsorge der Großmutter;
jemanden sich selbst überlassen (allein, ohne Aufsicht o. Ä. lassen);
Ich … überließ meinen Koffer einem Träger vom Grand-Hotel (Salomon, Boche 30);
Du hast dich mir bloß ohne Misstrauen zu überlassen (anzuvertrauen), so wirst du die ganze Wahrheit erfahren (Musil, Mann 1127);
dass in jedem isolierten, also sich selbst überlassenen System eine unwahrscheinliche Anordnung … sich … in eine wahrscheinlichere verwandelt (natur 8, 1991, 84);
Ü wie ein Boot, das man der Strömung überließ (Thieß, Legende 129).
3. jemanden etwas nach dessen eigenem Urteil tun, entscheiden lassen, sich selbst dabei nicht einmischen:
jemandem eine Arbeit, eine Aufgabe, die Wahl, die Entscheidung überlassen;
überlass das gefälligst mir! (misch dich hier nicht ein!);
wir überließen nichts dem Zufall;
Und überlassen Sie alles andere nur Gott (Remarque, Obelisk 62);
Sie taten gut daran, mein Herr, die Sorge für das Ansehen meines Hauses mir selbst zu überlassen. (Th. Mann, Buddenbrooks 155);
Der Krieg ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie den Generalen überlassen könnte (Fraenkel, Staat 194);
Er überlässt es seinem Pferdchen, den Weg zu finden (Plievier, Stalingrad 226).
4. a) jemanden einem bestimmten Zustand, in dem er Hilfe o. Ä. braucht, preisgeben:
jemanden dem Elend, seiner Verzweiflung überlassen;
Ü in einem Haus …, das er … dem Verfall überließ (Ransmayr, Welt 191);
b) <überlassen + sich> sich von Empfindungen o. Ä. ganz beherrschen lassen, sich ihnen hingeben:
sich [ganz] seinem Schmerz überlassen;
Dort saß Cotta … und überließ sich dem Heimweh nach Rom (Ransmayr, Welt 171);
Warum überließ er sich nicht all dem Glück? (Hausmann, Abel 163);
… durfte sie sich wohl solchen Träumen überlassen. (Geissler, Wunschhütlein 15).
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