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Überhangmandat
Über|hang|man|dat, das (Politik):Direktmandat, das eine Partei über die ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehenden Parlamentssitze hinaus gewonnen hat:
Wie die Bundestagspressestelle am Montag mitteilte, erreichten die Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt vier Überhangmandate, in Brandenburg und Thüringen jeweils drei und in Mecklenburg-Vorpommern zwei; dazu kam ein Überhangmandat in Hamburg (FR 29. 9. 98, 1).
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