Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
[U]
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
übergeben
1über|ge|ben (umgangssprachlich):1. über jemanden, etwas decken, breiten, legen:
als sie fror, gab er ihr die Stola über.
2. ☆ jemandem einen/eins übergeben. (umgangssprachlich; jemandem einen Schlag, Hieb versetzen).
2über|ge|ben [mittelhochdeutsch übergeben]:
1. a) dem zuständigen Empfänger etwas aushändigen und ihn damit in den Besitz von etwas bringen:
jemandem einen Brief, ein Päckchen, das Geld übergeben;
den Staffelstab an den nächsten Läufer übergeben;
dem Eigentümer die Schlüssel übergeben;
sie übergab das Telefongespräch an den zuständigen Kollegen;
… die Unterzeichner hätten den Text einer … Nachrichtenagentur übergeben (zur Verfügung gestellt; Rolf Schneider, November 144);
Ü die Zukunft unseres Landes, … das wir unseren Kindern in bewohnbarem Zustand übergeben (hinterlassen) wollen (Freie Presse 30. 12. 89, 6);
b) jemandem etwas zum Aufbewahren geben, anvertrauen:
ich habe meinen Wohnungsschlüssel für die Zeit meiner Abwesenheit einem Nachbarn übergeben;
jemandem etwas zu treuen Händen übergeben;
c) etwas übereignen, ↑ 1"übertragen" (5 b):
er hat sein Haus, das Geschäft seinem Sohn übergeben;
er musste … nach Marquette …, um seine Praxis zu übergeben und seine Sachen zu ordnen (Zuckmayer, Herr 116);
die Worte mit dem Papier den Flammen zu übergeben (gehoben; zu verbrennen) und so auszulöschen (Loest, Pistole 26).
2. a) jemanden, etwas einer Instanz o. Ä. zur Bearbeitung des entsprechenden Falles überlassen:
der Dieb wurde der Polizei übergeben;
ich werde die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben;
das Beweismaterial dem Gericht übergeben;
Er hat ihn dem obersten Reichsgericht … zur Aburteilung übergeben (Thieß, Reich 281);
Die Sekretärin … übergab sie der Obhut einer Schwester (Sebastian, Krankenhaus 29);
Ü der Segler … übergab sich den Strömungen der beiden Ozeane, die ihn trugen und trieben (Schneider, Erdbeben 47);
b) jemandem eine Aufgabe übertragen, die Weiterführung einer bestimmten Arbeit o. Ä. überlassen:
sein Amt übergeben;
jemandem, an jemanden die Führung übergeben;
die Wache übergeben;
[Ruder] bei 280° übergeben!;
Tage darauf übergibt Jama seinem Nachfolger die Regentschaft (Schneider, Leiden 73).
3. aufgrund einer Kapitulation dem Gegner die Verfügungsgewalt über eine Stadt, Festung o. Ä. übertragen:
die Stadt wurde nach schweren Kämpfen [an den Feind] übergeben;
Vielleicht wird man auch nicht kämpfen. Das Land so übergeben. (Remarque, Triomphe 457).
4. etwas zur Nutzung freigeben:
eine Brücke, eine Straße dem Verkehr übergeben;
das neue Gemeindezentrum wurde gestern seiner Bestimmung übergeben.
5. <übergeben + sich> sich erbrechen:
die Passagiere mussten sich mehrmals übergeben;
Still und geräuschlos übergab sie sich in eine kleine Papiertüte (Baum, Paris 155).
1über|ge|ben
als sie fror, gab er ihr die Stola über.
2. ☆ jemandem einen/eins übergeben. (umgangssprachlich; jemandem einen Schlag, Hieb versetzen).
2über|ge|ben
1. a) dem zuständigen Empfänger etwas aushändigen und ihn damit in den Besitz von etwas bringen:
jemandem einen Brief, ein Päckchen, das Geld übergeben;
den Staffelstab an den nächsten Läufer übergeben;
dem Eigentümer die Schlüssel übergeben;
sie übergab das Telefongespräch an den zuständigen Kollegen;
… die Unterzeichner hätten den Text einer … Nachrichtenagentur übergeben (zur Verfügung gestellt; Rolf Schneider, November 144);
Ü die Zukunft unseres Landes, … das wir unseren Kindern in bewohnbarem Zustand übergeben (hinterlassen) wollen (Freie Presse 30. 12. 89, 6);
b) jemandem etwas zum Aufbewahren geben, anvertrauen:
ich habe meinen Wohnungsschlüssel für die Zeit meiner Abwesenheit einem Nachbarn übergeben;
jemandem etwas zu treuen Händen übergeben;
c) etwas übereignen, ↑ 1"übertragen" (5 b):
er hat sein Haus, das Geschäft seinem Sohn übergeben;
er musste … nach Marquette …, um seine Praxis zu übergeben und seine Sachen zu ordnen (Zuckmayer, Herr 116);
die Worte mit dem Papier den Flammen zu übergeben (gehoben; zu verbrennen) und so auszulöschen (Loest, Pistole 26).
2. a) jemanden, etwas einer Instanz o. Ä. zur Bearbeitung des entsprechenden Falles überlassen:
der Dieb wurde der Polizei übergeben;
ich werde die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben;
das Beweismaterial dem Gericht übergeben;
Er hat ihn dem obersten Reichsgericht … zur Aburteilung übergeben (Thieß, Reich 281);
Die Sekretärin … übergab sie der Obhut einer Schwester (Sebastian, Krankenhaus 29);
Ü der Segler … übergab sich den Strömungen der beiden Ozeane, die ihn trugen und trieben (Schneider, Erdbeben 47);
b) jemandem eine Aufgabe übertragen, die Weiterführung einer bestimmten Arbeit o. Ä. überlassen:
sein Amt übergeben;
jemandem, an jemanden die Führung übergeben;
die Wache übergeben;
[Ruder] bei 280° übergeben!;
Tage darauf übergibt Jama seinem Nachfolger die Regentschaft (Schneider, Leiden 73).
3. aufgrund einer Kapitulation dem Gegner die Verfügungsgewalt über eine Stadt, Festung o. Ä. übertragen:
die Stadt wurde nach schweren Kämpfen [an den Feind] übergeben;
Vielleicht wird man auch nicht kämpfen. Das Land so übergeben. (Remarque, Triomphe 457).
4. etwas zur Nutzung freigeben:
eine Brücke, eine Straße dem Verkehr übergeben;
das neue Gemeindezentrum wurde gestern seiner Bestimmung übergeben.
5. <übergeben + sich> sich erbrechen:
die Passagiere mussten sich mehrmals übergeben;
Still und geräuschlos übergab sie sich in eine kleine Papiertüte (Baum, Paris 155).