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Übergabevertrag
Über|ga|be|ver|trag, der (Rechtssprache):Vertrag, in dem vereinbart wird, dass einer der Erben zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers dessen Bauernhof übernimmt mit der Verpflichtung, den bisherigen Eigentümer zu unterhalten und die anderen Erben abzufinden.
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