Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Tötungsabsicht
Tö|tungs|ab|sicht, die (Rechtssprache):Absicht, jemanden zu töten:
Für den Fall eines Urteils beantragte sie »Freispruch wegen nicht erwiesener Tötungsabsicht« (MM 22./23. 4. 78, 17);
Die Schützen selbst sind in den entsprechenden Prozessen nur verurteilt worden, wenn ihnen die Tötungsabsicht nachgewiesen werden konnte (Zeit 22. 8. 97, 3).
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