Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Totschlag
Tot|schlag, der :a) (Rechtssprache) Tötung eines Menschen, für die das Gericht im Unterschied zum Mord keine niedrigen Beweggründe geltend macht:
dass sich die Schwester Friedel in Chemnitz zu einem Totschlag an ihrem Mann hatte hinreißen lassen (Kühn, Zeit 365);
b) (österreichische Rechtssprache) Tötung eines Menschen, die aber im Unterschied zum Mord im Affekt erfolgt ist.
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