Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
[T]
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Totschlag
Tot|schlag, der:a) (Rechtssprache) Tötung eines Menschen, für die das Gericht im Unterschied zum Mord keine niedrigen Beweggründe geltend macht:
dass sich die Schwester Friedel in Chemnitz zu einem Totschlag an ihrem Mann hatte hinreißen lassen (Kühn, Zeit 365);
b) (österreichische Rechtssprache) Tötung eines Menschen, die aber im Unterschied zum Mord im Affekt erfolgt ist.
Tot|schlag, der
dass sich die Schwester Friedel in Chemnitz zu einem Totschlag an ihrem Mann hatte hinreißen lassen (Kühn, Zeit 365);
b) (österreichische Rechtssprache) Tötung eines Menschen, die aber im Unterschied zum Mord im Affekt erfolgt ist.