Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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topp
tọpp [aus der niederdeutschen Rechtssprache, Bezeichnung des (Hand)schlags (bei Rechtsgeschäften), Herkunft ungeklärt] (veraltend):Ausruf der Bekräftigung nach einer vorausgegangenen [mit einem Handschlag besiegelten] Abmachung o. Ä.; einverstanden!:
topp, die Wette gilt!;
☆ K topp machen (sich einigen: Hat man's nur erst so weit im Reinen, dass die Gemüter topp machen [Schiller, Kabale I, 1]).
tọpp
topp, die Wette gilt!;
☆ K topp machen (sich einigen: Hat man's nur erst so weit im Reinen, dass die Gemüter topp machen [Schiller, Kabale I, 1]).