Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
titulieren
ti|tu|lie|ren [spätlateinisch titulare, zu lateinisch titulus, ↑ "Titel"]:1. (veraltend) mit dem ↑ "Titel" (1 a) anreden:
die Schüler mussten ihn ordnungsgemäß, mussten ihn [als/mit] Herr Doktor titulieren;
Ich lege Wert darauf, dass ich … mit meiner Berufsbezeichnung, somit als Schriftstellerin und nicht als Organisatorin …, tituliert werde (Wochenpresse 43, 1983, 4).
2. mit einem meist negativen Begriff als jemanden, etwas bezeichnen:
sie hat ihn [als/mit] »Flasche« tituliert;
Kritiker dürfen die Gemeinschaft, urteilte das Hamburger Oberlandesgericht 1991, als »Nazi-Sekte« titulieren (Woche 21. 3. 97, 29);
Die »Herren Herumläufer«, wie der Komiker Burian die Passanten dieses Korsos tituliert hatte (Bieler, Mädchenkrieg 101).
3. (selten) ↑ "betiteln" (a).
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