Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Titel
Ti|tel [auch: 'tɪtl̩], der; -s, - [mittelhochdeutsch tit(t)el, althochdeutsch titul(o) < lateinisch titulus]:1. a) jemandes Rang, Stand, Amt, Würde kennzeichnende Bezeichnung, die als Zusatz vor den Namen gestellt werden kann (Abk.: Tit.):
einen akademischen, diplomatischen Titel, den Titel Direktor tragen;
den Titel eines Professors haben;
jemandem einen Titel verleihen, aberkennen;
einen Titel erwerben, erlangen;
sich einen [falschen, hochtrabenden] Titel beilegen;
sich einen Titel anmaßen;
jemanden mit seinem Titel anreden, ohne Titel ansprechen;
er wurde im Lauf der Jahre mit zahlreichen Titeln ausgestattet;
er machte keinen Gebrauch von seinem Titel;
dass die meisten der Schauspieler … den Titel von Hofräten oder Professoren führten (Musil, Mann 1320);
Darin forderte ich ihn auf, den als Regent getragenen Titel eines Königs von Jerusalem nach Erhalt dieses Schreibens niederzulegen (Stern, Mann 37);
b) im sportlichen Wettkampf errungene Bezeichnung eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde:
den Titel eines Weltmeisters haben, tragen, halten, abgeben müssen, verlieren;
sie hat sich mit dieser Übung den Titel im Bodenturnen gesichert, geholt;
er hat in dieser Disziplin sämtliche Titel errungen;
das Meisterpaar kann sich nun mit dem erneut gewonnenen Titel aus dem aktiven Sport zurückziehen;
der erste Bundesligaspieler, der als Trainer einen nationalen Titel schaffte (Kicker 6, 1982, 18);
Einige der bekanntesten Großmeister geben dem sowjetischen Schachmeister … kaum noch eine Chance, seinen Titel gegen Bobby Fischer zu verteidigen (MM 21. 8. 72, 15).
2. a) kennzeichnender Name eines Buches, einer Schrift, eines Kunstwerks o. Ä.:
ein kurzer, prägnanter, treffender, langer, langatmiger, irreführender, einprägsamer, reißerischer Titel;
der Titel eines Romans, eines Films, eines Musikstücks, einer Zeitschrift, eines Schlagers;
das Buch hat, trägt einen vielversprechenden Titel;
welchen Titel soll sein neuestes Werk haben, bekommen?;
die Titel verschiedener Veröffentlichungen im Katalog nachsehen, registrieren, anführen;
das Fernsehspiel wird jetzt unter einem anderen Titel gezeigt;
Viereck hatte den Titel der längst eingegangenen ältesten Zeitung Münchens dem verkrachten Herausgeber abgehandelt (Kühn, Zeit 111);
b) unter einem bestimmten Titel (2 a) besonders als Buch, Schallplatte o. Ä. veröffentlichtes Werk:
diese beiden Titel sind vergriffen;
der letzte Titel des Sängers wurde ein riesiger Erfolg;
Gern höre ich auch Musik, neben modernen Titeln auch die von Louis Armstrong (Freie Presse 24. 10. 88, 6);
Der Schachzug von S. Fischer, Evita Wolffs Debüt zu ersteigern, fällt für ihn unter die erste Kategorie – niemand könne wirklich vorhersehen, ob sich der Titel als Hardcover so bombastisch entwickeln werde (Woche 27.3.98, 35);
c) Kurzform von ↑ "Titelblatt" (a):
den Titel künstlerisch gestalten.
3. (Wirtschaft) in einem ↑ "Haushalt" (3) Anzahl von Ausgaben, Beträgen, die unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu einer Gruppe zusammengefasst sind:
für diesen Titel des Etats sind mehrere Millionen Euro angesetzt.
4. (Rechtssprache)
a) Abschnitt eines Gesetzes- oder Vertragswerks:
Die … Unterscheidung zwischen Innehabung … und Ausübung … staatlicher Hoheitsgewalt fand ihre klassische Formulierung in Titel III Art. 2 Abs. 2 der franz. Verfassung von 1791 (Fraenkel, Staat 294);
b) Kurzform von ↑ "Vollstreckungstitel";
c) Kurzform von ↑ "Rechtstitel":
Möchtet Ihr so glücklich sein, als Ihr sie (= Götz' Schwester Maria) lieb behaltet! – Amen! Ich begehre kein Glück als unter diesem Titel (Goethe, Götz I);
ich zeig' ihm rasch den blutgeschriebnen Titel (Goethe, Faust II, 11 613).
einen akademischen, diplomatischen Titel, den Titel Direktor tragen;
den Titel eines Professors haben;
jemandem einen Titel verleihen, aberkennen;
einen Titel erwerben, erlangen;
sich einen [falschen, hochtrabenden] Titel beilegen;
sich einen Titel anmaßen;
jemanden mit seinem Titel anreden, ohne Titel ansprechen;
er wurde im Lauf der Jahre mit zahlreichen Titeln ausgestattet;
er machte keinen Gebrauch von seinem Titel;
dass die meisten der Schauspieler … den Titel von Hofräten oder Professoren führten (Musil, Mann 1320);
Darin forderte ich ihn auf, den als Regent getragenen Titel eines Königs von Jerusalem nach Erhalt dieses Schreibens niederzulegen (Stern, Mann 37);
b) im sportlichen Wettkampf errungene Bezeichnung eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde:
den Titel eines Weltmeisters haben, tragen, halten, abgeben müssen, verlieren;
sie hat sich mit dieser Übung den Titel im Bodenturnen gesichert, geholt;
er hat in dieser Disziplin sämtliche Titel errungen;
das Meisterpaar kann sich nun mit dem erneut gewonnenen Titel aus dem aktiven Sport zurückziehen;
der erste Bundesligaspieler, der als Trainer einen nationalen Titel schaffte (Kicker 6, 1982, 18);
Einige der bekanntesten Großmeister geben dem sowjetischen Schachmeister … kaum noch eine Chance, seinen Titel gegen Bobby Fischer zu verteidigen (MM 21. 8. 72, 15).
2. a) kennzeichnender Name eines Buches, einer Schrift, eines Kunstwerks o. Ä.:
ein kurzer, prägnanter, treffender, langer, langatmiger, irreführender, einprägsamer, reißerischer Titel;
der Titel eines Romans, eines Films, eines Musikstücks, einer Zeitschrift, eines Schlagers;
das Buch hat, trägt einen vielversprechenden Titel;
welchen Titel soll sein neuestes Werk haben, bekommen?;
die Titel verschiedener Veröffentlichungen im Katalog nachsehen, registrieren, anführen;
das Fernsehspiel wird jetzt unter einem anderen Titel gezeigt;
Viereck hatte den Titel der längst eingegangenen ältesten Zeitung Münchens dem verkrachten Herausgeber abgehandelt (Kühn, Zeit 111);
b) unter einem bestimmten Titel (2 a) besonders als Buch, Schallplatte o. Ä. veröffentlichtes Werk:
diese beiden Titel sind vergriffen;
der letzte Titel des Sängers wurde ein riesiger Erfolg;
Gern höre ich auch Musik, neben modernen Titeln auch die von Louis Armstrong (Freie Presse 24. 10. 88, 6);
Der Schachzug von S. Fischer, Evita Wolffs Debüt zu ersteigern, fällt für ihn unter die erste Kategorie – niemand könne wirklich vorhersehen, ob sich der Titel als Hardcover so bombastisch entwickeln werde (Woche 27.3.98, 35);
c) Kurzform von ↑ "Titelblatt" (a):
den Titel künstlerisch gestalten.
3. (Wirtschaft) in einem ↑ "Haushalt" (3) Anzahl von Ausgaben, Beträgen, die unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu einer Gruppe zusammengefasst sind:
für diesen Titel des Etats sind mehrere Millionen Euro angesetzt.
4. (Rechtssprache)
a) Abschnitt eines Gesetzes- oder Vertragswerks:
Die … Unterscheidung zwischen Innehabung … und Ausübung … staatlicher Hoheitsgewalt fand ihre klassische Formulierung in Titel III Art. 2 Abs. 2 der franz. Verfassung von 1791 (Fraenkel, Staat 294);
b) Kurzform von ↑ "Vollstreckungstitel";
c) Kurzform von ↑ "Rechtstitel":
Möchtet Ihr so glücklich sein, als Ihr sie (= Götz' Schwester Maria) lieb behaltet! – Amen! Ich begehre kein Glück als unter diesem Titel (Goethe, Götz I);
ich zeig' ihm rasch den blutgeschriebnen Titel (Goethe, Faust II, 11 613).