Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
tilgen
tịl|gen [mittelhochdeutsch tīl(i)gen, althochdeutsch tīligōn < angelsächsisch dīlegian < lateinisch delere = vernichten; (Geschriebenes) auslöschen]:1. (gehoben) als fehlerhaft, nicht mehr gültig, als unerwünscht gänzlich beseitigen; auslöschen, ausmerzen:
eine Aktennotiz tilgen;
die Spuren seiner Tat tilgen;
Ü eine Schmach tilgen;
jemanden aus der Erinnerung tilgen;
sie zwang sich zu erneuter Niederschrift, sie musste auch diese Wörter wieder tilgen (Rolf Schneider, November 31);
Monika … ließ den Zettel mit dem falschen Gerechne in ihrer Tasche verschwinden und hoffte, … sie könnte ihn für immer aus ihrem Gedächtnis tilgen (Loest, Pistole 227).
2. (Wirtschaft, Bankwesen) durch Zurückzahlen beseitigen, ausgleichen, aufheben:
ein Darlehen [durch monatliche Ratenzahlungen nach und nach] tilgen;
Ü Reue tilgt alle Schuld (Hacks, Stücke 57).
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