Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Testament
Tes|ta|mẹnt, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch testament = Vertrag, Bündnis; Urkunde; Testament < lateinisch testamentum, zu: testari = Zeuge sein, zu: testis = Zeuge]:1. letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tode festlegt:
ein handgeschriebenes, [un]gültiges Testament;
sein Testament machen, aufsetzen, ändern;
ein Testament anfechten;
der Anwalt eröffnete das Testament des Verstorbenen;
etwas in seinem Testament verfügen;
jemanden in seinem Testament bedenken;
Ü das politische Testament (Vermächtnis) des großen Staatsmannes;
dass die Gärtnersleute buchstabengetreu das Testament erfüllten, das sie verpflichtete, das Haus zu lassen, wie es war (Hollander, Akazien 89);
Friedrich der Große, der … in seinem Testament bestimmte, wenn er in Gefangenschaft gerate, sei er nicht mehr Preußens König (Dönhoff, Ära 218);
☆ sein Testament machen können (umgangssprachlich; sich auf Übles gefasst machen müssen).
2. [kirchenlateinisch testamentum, für entsprechend griechisch diathe̅̓ke, dies für hebräisch bĕrît] (christliche Religion) Vertrag, Bund Gottes mit den Menschen:
☆ Altes Testament (christliche Religion; älterer Teil der Bibel; Abk. A. T.);
Neues Testament (christliche Religion; jüngerer Teil der Bibel; Abk. N. T.)
Tes|ta|mẹnt, das; -[e]s, -e [mittelhochdeutsch testament = Vertrag, Bündnis; Urkunde; Testament < lateinisch testamentum, zu: testari = Zeuge sein, zu: testis = Zeuge]:1. letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tode festlegt:
ein handgeschriebenes, [un]gültiges Testament;
sein Testament machen, aufsetzen, ändern;
ein Testament anfechten;
der Anwalt eröffnete das Testament des Verstorbenen;
etwas in seinem Testament verfügen;
jemanden in seinem Testament bedenken;
Ü das politische Testament (Vermächtnis) des großen Staatsmannes;
dass die Gärtnersleute buchstabengetreu das Testament erfüllten, das sie verpflichtete, das Haus zu lassen, wie es war (Hollander, Akazien 89);
Friedrich der Große, der … in seinem Testament bestimmte, wenn er in Gefangenschaft gerate, sei er nicht mehr Preußens König (Dönhoff, Ära 218);
☆ sein Testament machen können (umgangssprachlich; sich auf Übles gefasst machen müssen).
2. [kirchenlateinisch testamentum, für entsprechend griechisch diathe̅̓ke, dies für hebräisch bĕrît] (christliche Religion) Vertrag, Bund Gottes mit den Menschen:
☆ Altes Testament (christliche Religion; älterer Teil der Bibel; Abk. A. T.);
Neues Testament (christliche Religion; jüngerer Teil der Bibel; Abk. N. T.)