Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Tertiogenitur
Ter|ti|o|ge|ni|tur, die; -, -en [zu lateinisch tertio = drittens (zu: tertius, ↑ "Tertia") und genitura = Geburt] (Rechtssprache früher):Besitz[recht], Anspruch des Drittgeborenen und seiner Linie (in Fürstenhäusern).
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