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Teilrente
Teil|ren|te, die:1. Altersrente, bei der der Empfänger nur einen Teil der vollen Rente bezieht und dafür noch mit einer verringerten Stundenzahl weiter in seinem Beruf arbeitet:
Mit 58 Jahren könnte der Bayer-Mann dann Teilrente beantragen (Spiegel 50, 1995, 98).
2. (in der Unfallversicherung) Teil der vollen Rente, die jemand wegen einer durch Unfall bedingten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit bekommt.
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