Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Teilhaber
Teil|ha|ber, der; -s, -:jemand, der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; ↑ "Sozius" (1); Kompagnon; ↑ "Partner" (2):
er hat einen Teilhaber in seinem Unternehmen;
Er habe auch einen Schönheitssalon, als stiller Teilhaber (als Teilhaber, der nicht aktiv mitarbeitet; Wiechert, Jeromin-Kinder 171);
Ü ein Gefährte der Einsamen, Leidenden, Sterbenden. Unter ihnen taucht er (= Christus) auf …, ein Teilhaber ihrer Geschicke (Thielicke, Ich glaube 143).
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