Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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tätig
tä|tig [frühneuhochdeutsch; mittelhochdeutsch -tætec, althochdeutsch -tātīg nur in Zusammensetzung]:1. a) beschäftigt, beruflich arbeitend:
als Lehrer tätig sein;
sie ist bei der Gemeinde, für eine ausländische Firma tätig;
der in unserer Firma tätige Ingenieur;
b) sich betätigend:
Vater ist wohl noch in der Küche tätig;
Ü der Vulkan ist noch tätig (in Tätigkeit, nicht erloschen);
☆ [in einer Sache] tätig werden (besonders Amtssprache; in Aktion treten; eingreifen: die Staatsanwaltschaft ist in dieser Sache tätig geworden; Verfassungsgerichte werden nicht von Amts wegen tätig [Fraenkel, Staat 340]).
2. rührig, ↑ "aktiv" (1 a):
ein tätiger Mensch;
unentwegt tätig sein;
heute war ich sehr tätig (scherzhaft; habe ich viel geschafft).
3. in Taten, Handlungen sich zeigend, wirksam werdend:
tätige Mithilfe, Unterstützung, Anteilnahme;
tätige Nächstenliebe;
tätige Reue;
Erst jetzt entdecke ich bei mir so etwas wie eine tätige Erinnerung (Handke, Brief 77).
tä|tig
als Lehrer tätig sein;
sie ist bei der Gemeinde, für eine ausländische Firma tätig;
b) sich betätigend:
Vater ist wohl noch in der Küche tätig;
Ü der Vulkan ist noch tätig (in Tätigkeit, nicht erloschen);
☆ [in einer Sache] tätig werden (besonders Amtssprache; in Aktion treten; eingreifen: die Staatsanwaltschaft ist in dieser Sache tätig geworden; Verfassungsgerichte werden nicht von Amts wegen tätig [Fraenkel, Staat 340]).
2. rührig, ↑ "aktiv" (1 a):
ein tätiger Mensch;
unentwegt tätig sein;
heute war ich sehr tätig (scherzhaft; habe ich viel geschafft).
3. in Taten, Handlungen sich zeigend, wirksam werdend:
tätige Mithilfe, Unterstützung, Anteilnahme;
tätige Nächstenliebe;
tätige Reue;
Erst jetzt entdecke ich bei mir so etwas wie eine tätige Erinnerung (Handke, Brief 77).