Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Tadel
Ta|del, der; -s, -:1. [unter Einfluss von ↑ "tadeln"]
a) [in scharfer Weise vorgebrachte] missbilligende Äußerung, die sich auf jemandes Tun, Verhalten bezieht:
ein scharfer, schwerer Tadel;
einen Tadel aussprechen, [einen] Tadel verdienen;
sie trifft kein Tadel (sie hat keine Schuld);
einen Tadel erhalten;
jemandem einen Tadel erteilen;
die Worte enthielten einen versteckten Tadel;
etwas gibt zu Tadel Anlass;
Albert sagte mit leisem Tadel in der Stimme (Stern, Mann 421);
☆ öffentlicher Tadel (DDR Rechtssprache; gerichtliche Strafe, durch die jemand wegen eines Vergehens öffentlich getadelt wird: jemanden zu einem öffentlichen Tadel verurteilen);
b) (früher) Eintragung ins Klassenbuch, mit der ein Tadel (1 a) vom Lehrer (für das Zeugnis) festgehalten wurde:
einen Tadel eintragen;
wenn man öfters oder sehr ungezogen war, schreibt sie (= die Lehrerin) einen Tadel ins Klassenbuch (Keun, Mädchen 98).
2. [mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch tadel = Fehler, Mangel, Gebrechen, Herkunft ungeklärt] (gehoben) Makel (meist in Verbindung mit einer Verneinung o. Ä.):
an ihr, ihrem Leben war kein Tadel;
seine Kleidung ist ohne Tadel;
Kolja sei ein glühender Patriot gewesen, ein Soldat ohne Tadel (Heym, Schwarzenberg 133).
Ta|del, der; -s, -:1. [unter Einfluss von ↑ "tadeln"]
a) [in scharfer Weise vorgebrachte] missbilligende Äußerung, die sich auf jemandes Tun, Verhalten bezieht:
ein scharfer, schwerer Tadel;
einen Tadel aussprechen, [einen] Tadel verdienen;
sie trifft kein Tadel (sie hat keine Schuld);
einen Tadel erhalten;
jemandem einen Tadel erteilen;
die Worte enthielten einen versteckten Tadel;
etwas gibt zu Tadel Anlass;
Albert sagte mit leisem Tadel in der Stimme (Stern, Mann 421);
☆ öffentlicher Tadel (DDR Rechtssprache; gerichtliche Strafe, durch die jemand wegen eines Vergehens öffentlich getadelt wird: jemanden zu einem öffentlichen Tadel verurteilen);
b) (früher) Eintragung ins Klassenbuch, mit der ein Tadel (1 a) vom Lehrer (für das Zeugnis) festgehalten wurde:
einen Tadel eintragen;
wenn man öfters oder sehr ungezogen war, schreibt sie (= die Lehrerin) einen Tadel ins Klassenbuch (Keun, Mädchen 98).
2. [mittelhochdeutsch, mittelniederdeutsch tadel = Fehler, Mangel, Gebrechen, Herkunft ungeklärt] (gehoben) Makel (meist in Verbindung mit einer Verneinung o. Ä.):
an ihr, ihrem Leben war kein Tadel;
seine Kleidung ist ohne Tadel;
Kolja sei ein glühender Patriot gewesen, ein Soldat ohne Tadel (Heym, Schwarzenberg 133).