Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Tabu
Ta|bu, das; -s, -s:1. (Völkerkunde) Verbot, bestimmte Handlungen auszuführen, besonders geheiligte Personen oder Gegenstände zu berühren, anzublicken, zu nennen, bestimmte Speisen zu genießen:
etwas ist mit [einem] Tabu belegt, durch [ein] Tabu geschützt.
2. (bildungssprachlich) ungeschriebenes Gesetz, das aufgrund bestimmter Anschauungen innerhalb einer Gesellschaft verbietet, bestimmte Dinge zu tun:
ein gesellschaftliches Tabu;
ein Tabu errichten, aufrichten, verletzen, brechen;
an ein/einem Tabu rühren;
gegen ein Tabu verstoßen;
Ab 1954 lockerte der westdeutsche Film die Tabus, mit denen er zuvor jedes zeitgeschichtliche Thema belegt hatte (Gregor, Film 172);
Manipulationen an der Keimbahn des Menschen … galten unter Humangenetikern bislang als Tabu (als nicht erlaubt; natur 2, 1991, 47);
die … Abordnung … brach auch gleich mit einem Tabu …: Israelis, Palästinenser und Jordanier schüttelten sich die Hände (Tages Anzeiger 5. 11. 91, 1).
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