Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Syndikus
Sỵn|di|kus, der; -, …izi und -se [lateinisch syndicus = Rechtsbevollmächtigter einer Stadt oder Gemeinde < griechisch sýndikos = Sachverwalter, Anwalt, zu: sýn = zusammen und di̓kē = Weise, Sitte; Recht; Rechtssache] (Rechtssprache):ständiger Rechtsbeistand eines großen Unternehmens, eines Verbandes, einer Handelskammer.
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