Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
subsidiär
sub|si|di|är [französisch subsidiaire < lateinisch subsidiarius = als Aushilfe dienend, zu: subsidium, ↑ "Subsidium"] (bildungssprachlich, Fachsprache):a) unterstützend, Hilfe leistend:
Die subsidiäre Mitfinanzierung durch den Bund (NZZ 22. 12. 83, 19);
die Jugendämter selber sollten … nur unterstützend (»subsidiär«) tätig werden (Spiegel 3, 1974, 39);
b) behelfsmäßig, als Behelf dienend:
dass für bestimmte Streitigkeiten eine subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG besteht, wenn kein Landesverfassungsgericht zuständig ist (Fraenkel, Staat 339).
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