Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
subaltern
sub|al|tẹrn [spätlateinisch subalternus = untergeordnet, aus lateinisch sub = unter(halb) und alternus, 1"Alternative"]:1. a) nur einen untergeordneten Rang einnehmend, nur beschränkte Entscheidungsbefugnisse habend:
ein subalterner Beamter;
K dass er … eins der subalternen (niedrigeren) Ämter übernehmen … wolle (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 2);
b) (bildungssprachlich abwertend) geistig unselbstständig, auf einem niedrigen geistigen Niveau stehend:
selbst die subalternen Geister wussten sich überzeugt, dass sie unendlich erhaben (= über die Hölle) seien (Thielicke, Ich glaube 162);
Denn sein gedankliches Niveau ist subaltern und seine Sprache debil (Deschner, Talente 46).
2. (bildungssprachlich abwertend) in beflissener Weise unterwürfig, untertänig, devot:
Doch in diesem Lachen war nicht der geringste Versuch, sich anbiedern zu wollen. Keine so genannte subalterne Lache! (Kirst, 08/15, 292).
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