Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
stützen
stụ̈t|zen [mittelhochdeutsch in: be-, uf-, understützen, althochdeutsch in: er-, untarstuzzen, zu einem Substantiv mit der Bedeutung »Stütze, Pfosten« und eigentlich = Stützen unter etwas setzen, von unten halten]:1. durch eine ↑ "Stütze" (1, 2) Halt geben; von der Seite oder von unten her abstützen, unterstützen (um etwas in seiner Lage zu halten):
eine Mauer, einen Ast stützen;
das Gewölbe wird von Säulen gestützt;
der Verletzte wurde von zwei Personen gestützt (sie fassten ihn beim Gehen unter);
Ü ein Regime stützen;
Mitten auf der Straße stand Nadja. Sie trank aus einer Bierdose und schwankte hin und her. Einer der Jungen aus ihrer Clique stützte sie, damit sie nicht umfiel. (Thor [Übers.], Ich 56);
Lobbyismus: Verbände stützen die Parteien, Parteien nützen den Verbänden (Dönhoff, Ära 35).
2. a) etwas, jemanden als ↑ "Stütze" (2) brauchen, benutzen; sich aufstützen:
sich auf jemanden, auf einen Stock stützen;
sich [mit den Händen, den Ellenbogen] auf den Tisch stützen;
sich auf die Ellenbogen stützen;
Ü er kann sich auf reiche Erfahrungen stützen;
Überall, wo das Christentum sich auf die Masse stützte, herrschten Verbrechen und Terror (Thieß, Reich 331);
b) etwas auf etwas aufstützen; etwas abstützen:
die Hände in die Seiten stützen;
den Kopf in die Hände stützen;
er stützte … die Faust unter sein Kinn (Hausmann, Abel 163);
das Kinn auf die gefalteten Hände gestützt (Ott, Haie 315);
Gestützt auf seine Erkenntnis, dass es keinen Menschen gibt, ohne den man nicht leben könnte, zeigt er ihr jederzeit, dass er ohne sie leben kann (Frisch, Gantenbein 367);
Luhmanns Annahme einer prinzipiell unbegrenzten Erweiterung der administrativen Steuerungskapazität, … dürfte sich mit Indikatoren aus dem Erfahrungsbereich der politischen Planung kaum stützen lassen (Habermas, Spätkapitalismus 189);
Briefe von seiner und der Jesuiten Hand … stützten die Anklage (Schneider, Erdbeben 126).
3. auf etwas beruhen; etwas zur Grundlage haben:
das Urteil stützt sich auf Indizien;
etwas stützt sich auf Fakten, auf bloße Vermutungen;
Denn wo stützte sich eine Lehre noch auf »sinnliche Wahrnehmungen« …? (Thieß, Reich 148).
4. a) (Bankwesen, Börsenwesen) durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Stützungskäufe) einen Wertverlust von etwas verhindern:
eine Währung stützen;
Die Börse hatte sich in den Kopf gesetzt, dass der Kurs der Volksaktie auf dieser Basis gestützt werden müsse (Welt 23. 8. 65, 9);
b) (Wirtschaft) durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Zuschüsse) die Preise von Konsumgütern niedrig halten:
staatlich gestützte Preise.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: stützen