Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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streitig
strei|tig [mittelhochdeutsch strītec, althochdeutsch strītig = kampflustig; starrsinnig]:1. (seltener) strittig, umstritten:
eine Lösung der zahlreichen … streitigen Einzelfragen (Börsenblatt 22, 1973, 1 727);
☆ jemandem jemanden, etwas streitig machen (jemandem das Anrecht auf jemanden, etwas bestreiten, jemanden, etwas für sich beanspruchen: plötzlich kommen … andere Katzen und machen den kranken Tieren das Futter streitig [Fels, Kanakenfauna 98]; Den Bürgern soll ihr heiligstes Gut streitig gemacht werden – das Auto [natur 6, 1994, 8]).
2. (Rechtssprache) sich widersprechend, umstritten und daher die Entscheidung eines Gerichts nötig machend; den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:
streitige Tatsachen, Ansprüche;
eine streitige Verhandlung (Verhandlung mit streitigem Gegenstand);
»Ein streitiges Scheidungsverfahren«, fanden drei Richter, »bringt für die Parteien regelmäßig schon so viele Belastungen mit sich« (Spiegel 3, 1977, 45).
strei|tig
eine Lösung der zahlreichen … streitigen Einzelfragen (Börsenblatt 22, 1973, 1 727);
☆ jemandem jemanden, etwas streitig machen (jemandem das Anrecht auf jemanden, etwas bestreiten, jemanden, etwas für sich beanspruchen: plötzlich kommen … andere Katzen und machen den kranken Tieren das Futter streitig [Fels, Kanakenfauna 98]; Den Bürgern soll ihr heiligstes Gut streitig gemacht werden – das Auto [natur 6, 1994, 8]).
2. (Rechtssprache) sich widersprechend, umstritten und daher die Entscheidung eines Gerichts nötig machend; den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend:
streitige Tatsachen, Ansprüche;
eine streitige Verhandlung (Verhandlung mit streitigem Gegenstand);
»Ein streitiges Scheidungsverfahren«, fanden drei Richter, »bringt für die Parteien regelmäßig schon so viele Belastungen mit sich« (Spiegel 3, 1977, 45).