Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Strafverfügung
Straf|ver|fü|gung, die (Rechtssprache):a) (früher, noch österreichisch) Festsetzung einer Strafe in Form einer Geldbuße für ein geringfügiges Delikt ohne gerichtliche Verhandlung;
b) (schweizerisch) bei Einspruch gegen einen ↑ "Strafbescheid" (b) nach erneuter Prüfung getroffene richterliche Entscheidung über eine Strafe.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Strafverfügung