Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
strafmündig
straf|mün|dig (Rechtssprache):alt genug, um für strafbare Handlungen belangt werden zu können:
Die beiden haben noch nicht strafmündige Jugendliche zu einer Reihe von Kaufhausdiebstählen angestiftet (Hörzu 18, 1977, 72).
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