Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
strafmildernd
straf|mil|dernd :das Strafmaß aus bestimmten Gründen mindernd:
strafmildernde Umstände;
als strafmildernd wirkte es sich aus, dass der Angeklagte geständig war;
Als strafmildernd ist immerhin zu berücksichtigen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist (Ziegler, Kein Recht 293).
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